Nutzungsbedingungen


1.    Anwendungsbereich
1.1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Verein Bewerbeagentur (Bewerbeagentur) und den Nutzerinnen und Nutzern der Dienstleistungen der Bewerbeagentur, insbesondere der e-Learning-Programme und anderer Schulungs- oder Weiterbildungsangebote (“Training”), einschliesslich der in diesem Zusammenhang elektronisch oder anderweitig zur Verfügung gestellten Unterlagen (“Schulungsmaterial”).
1.2. Mit der Anmeldung für ein Training der Bewerbeagentur über die Website der Bewerbeagentur unter www.bewerbeagentur.ch (“Website”) akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingunge


2.    Leistungen der Bewerbeagentur
2.1. Die Bewerbeagentur erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber dem Teilnehmer gemäss dieser Nutzungsvereinbarung sowie den jeweils gültigen und auf der Website publizierten Beschreibungen der Trainings und den für das jeweilige Training spezifisch gültigen Konditionen und Bedingungen
2.2. Die Trainings werden von der Bewerbeagentur kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Die Bewerbeagentur behält sich vor, im Einzelfall Inhalte und Durchführung von Trainings zu modifizieren, wenn dadurch das jeweilige Trainingsziel besser erreicht werden kann. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der bezahlten Teilnahmegebühr.
2.3. Die Bewerbeagentur stellt dem Teilnehmer das in den Trainings verwendeten Schulungsmaterial zur Verfügung. Es gelten die Bestimmungen über die Nutzung der Leistungen gemäss Ziffer 3 sowie die Bestimmungen über das geistige Eigentum gemäss Ziffer 6 dieser Nutzungsbedingungen.
2.4. Die Bewerbeagentur kann in den Trainings Produkte oder Publikationen Dritter verwenden oder darauf verweisen. Die Bewerbeagentur übernimmt keine Verantwortung für diese Produkte oder Publikationen Dritter.

    

3.    Nutzung der Leistungen
3.1. Der Teilnehmer anerkennt, dass das von der Bewerbeagentur angebotene Training und die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien ausschliesslich zu Bildungszwecken dienen.
3.2. Das von der Bewerbeagentur angebotene Training ist ausschliesslich für den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien dürfen insbesondere nicht entgeltlich oder unentgeltlich weiterverbreitet oder Drittpersonen zur Verfügung gestellt oder in allfälligen eigenen Schulungsprojekten des Teilnehmers verwendet werden.
3.3. Die Bewerbeagentur führt die Trainings rein digital als Webinare durch und stellt die Schulungsmaterialien ebenfalls online via Internet zur Verfügung.
3.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die von der Bewerbeagentur für den Zugriff auf die Trainings und Schulungsmaterial bekannt gegebenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offen zu legen. Andere Personen als der Teilnehmer sind nicht berechtigt, auf Trainings oder das Schulungsmaterial zuzugreifen, sie anzusehen, weiterzugeben oder zu verwenden, weder elektronisch noch in gedruckter Form.
3.5. Die Bewerbeagentur behält sich vor, den Teilnehmer bei Verstössen gegen diese Bestimmungen über die Nutzung der Leistungen der Bewerbeagentur den Zugriff auf Trainings und Schulungsmaterialien mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Teilnehmer von laufenden Trainings auszuschliessen. Der Ersatz allfälligen Schadens bleibt vorbehalten.

    

4.    Verschiebung, Annullierung, Übertragung
4.1. Für Verschiebungen und Annullierungen eines Trainings durch den Teilnehmer gelten folgende Bedingungen:
a. Mehr als 21 Tage vor Trainingsbeginn:
Verschiebung: Kostenlos
Annullierung: 20% der Kosten
b. Zwischen 21 Tagen und 7 Tagen vor Trainingsbeginn:
Verschiebung: 20% der Kosten
Annullierung: 50% der Kosten
c. Weniger als 7 Tage vor Trainingsbeginn:
Verschiebung: 50% der Kosten
Annullierung: 100% der Kosten
4.2. Eine Übertragung der Anmeldung auf eine Drittperson ist nur mit vorgängiger Einwilligung der Bewerbeagentur möglich. Die Berechtigung zur Teilnahme steht dem angemeldeten Teilnehmer grundsätzlich persönlich zu.

    

5.    Zahlungsbedingungen
5.1. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich im Zuge der Anmeldung im Voraus zu bezahlen gegen Teilnahmebestätigung und Quittung. Die Bewerbeagentur verwendet für die Abwicklung eine geeignete elektronische Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarte, PayPal, oder Twint).
5.2. Die Bezahlung auf Rechnung ist nur im Ausnahmefall und nur mit vorgängiger Zustimmung der Bewerbeagentur möglich. Ohne anderweitigen Hinweis auf der Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen, rein netto. Unberechtigte Skonto-Abzüge werden nachbelastet.
5.3. Einwendungen gegen eine Rechnung sind der Bewerbeagentur spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt unter Angabe von Gründen schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls gilt die jeweilige Rechnung als akzeptiert.
5.4. Hat der Teilnehmer eine Rechnung der Bewerbeagentur innert Frist weder bezahlt noch berechtigterweise eine Verschiebung oder Annullierung geltend gemacht oder von der Bewerbeagentur akzeptierte Einwendungen erhoben, kann die Bewerbeagentur den Teilnehmer durch Mahnung in Verzug setzen.
5.5. Die Bewerbeagentur kann im Fall des Verzugs den gesetzlichen Verzugszins verlangen oder den Teilnehmer von der Teilnahme an Trainings oder vom Bezug weiterer Leistungen ausschliessen.
5.6. Der Teilnehmer trägt sämtliche Kosten, die der Bewerbeagentur durch den Zahlungsverzug des Teilnehmers entstehen könnten, wie etwa Administrations- und Inkassokosten (insb. Mahngebühren) sowie Anwalts- oder Gerichtskosten.

    

6.    Geistiges Eigentum
6.1. Die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte am geistigen Eigentum an den Trainings, dem in den Trainings vermittelten Know-How sowie den zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialen verbleiben bei der Bewerbeagentur.
6.2. Sofern nicht ausdrücklich durch diese Nutzungsbedingungen oder besondere Vereinbarung vorgesehen, erwirbt der Teilnehmer keine Rechte, Titel oder Lizenzen an den Trainings, dem in den Trainings vermittelten Know-How oder den zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien.
6.3. Dem Teilnehmer wird ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch gewährt. Das in den Trainings vermittelte Know-how sowie die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien dürfen weder ganz noch teilweise unterlizenziert oder verkauft werden. Die Weitergabe der zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Bewerbeagentur erlaubt.
6.4. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, ohne die vorgängige schriftliche Einwilligung der Bewerbeagentur die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, auch nicht in bearbeiteter Form.
6.5. Das Anfertigungen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während eines Trainings ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Bewerbeagentur bzw. des jeweiligen Trainingsleiters ist nicht gestattet.

   

7.    Haftung und Versicherung
7.1. Die Bewerbeagentur haftet nur für Absicht und Grobfahrlässigkeit. Im Übrigen wird die Haftung vollständig ausgeschlossen.
7.2. Für Schäden, welche durch den unsorgfältigen Umgang des Teilnehmers mit den elektronischen Zugangsdaten entstehen könnten, kann die Bewerbeagentur nicht haftbar gemacht werden.
7.3. Sollten gebuchte Trainings infolge höherer Gewalt nicht stattfinden können oder ausfallen, z.B. auch bei kurzfristiger Krankheit oder Unfall eines Trainingsleiters, können gegenüber der Bewerbeagentur keine Ansprüche geltend gemacht werden.

   

8.    Datenschutz
8.1. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass die Bewerbeagentur im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Daten des Teilnehmers erhebt, speichert und bearbeitet. Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Website https://bewerbeagentur.ch/de/info/datenschutz

    

9.    Änderungsvorbehalt
9.1. Die Bewerbeagentur behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen die unter angemessener Vorankündigung jederzeit zu ändern. Es gelten die Nutzungsbedingungen im Zeitpunkt der Anmeldung für das jeweilige Training.
9.2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Teilnehmer jeweils in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch mit der Teilnahme am nächsten Training als vom Teilnehmer genehmigt.

    

10.    Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Nutzungsbedingungen.
10.2. Die ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen sollen durch gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, welche den ungültigen Bestimmungen in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen.

    

11.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1. Diese Nutzungsbedingungen, die mit diesen Nutzungsbedingungen in Zusammenhang stehenden Leistungen der Bewerbeagentur unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.
11.2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (“Wiener Kaufrecht”) ist ausdrücklich ausgeschlossen
11.3. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus oder um diese Nutzungsbedingungen oder den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen der Bewerbeagentur sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Bewerbeagentur ausschliesslich zuständig. Die Bewerbeagentur kann Forderungen aber wahlweise auch vor den ordentlichen Gerichten am Wohnsitz des Teilnehmers geltend machen.

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Gültig ab: 1. Juli 2021